Potsdam sichert sich ein Teilgrundstück in der Kleingartenanlage „Angergrund“ in Potsdam-Babelsberg

Am Mittwoch, den 1. Juli 2020 übernimmt die Landeshauptstadt Potsdam ein Grundstück in der Kleingartenanlage Angergrund in ihren Besitz, das verkündete Bürgermeister Burkhard Exner. „Uns ist es damit gelungen, nach einigen Verhandlungen, eine bisher private Teilfläche der Kleingartenanlage „Angergrund“ in Potsdam-Babelsberg anzukaufen und damit langfristig für die Stadt zu sichern.“ Bereits Ende Februar 2020 wurde hierzu ein Kaufvertrag unterzeichnet, der bereits Wirksamkeit erlangt hat. Nun geht das Grundstück zum 1. Juli 2020 auch in den Besitz der Stadt über. Insgesamt handelt es sich um eine ca. 3.060 Quadratmeter große Teilfläche der Kleingartenanlage.

Bürgermeister Burkhard Exner zeigt sich zufrieden: „Wir haben unsere Möglichkeiten als Stadt genutzt, diese Fläche in der Kleingartenanlage „Angergrund“ anzukaufen und somit für Potsdam und die dortigen sechs Gärten zu sichern. Schließlich wollen wir, dass in unserer Stadt und an diesem Standort weiterhin eine Kleingartennutzung möglich bleibt. Das ist nicht nur ein Signal für Babelsberg, sondern auch für die Kleingärtner.“

Das erworbene Grundstück liegt im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 162 „Kleingartenanlage Angergrund“. Der Aufstellungsbeschluss wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 5. Dezember 2018 gefasst.

Durch den Erwerb des Grundstücks soll das Stadtentwicklungskonzept Kleingärten 2018 für dieses Grundstück umgesetzt und ein Teil der Kleingartenanlage „Angergrund“ erhalten und dauerhaft gesichert werden.

Pächter des Grundstücks ist der Kreisverband Potsdam der Garten- und Siedlerfreunde e. V., der die Gartenflächen an die Nutzer weiterverpachtet. Die Landeshauptstadt Potsdam ist bestrebt, auch mit anderen privaten Eigentümern der Flächen, auf denen sich die Kleingartenanlage befindet, Gespräche mit dem Ziel des dauerhaften Erhalts dieser Fläche für die Gartenfreunde zu führen. Der restliche Teil der Kleingartenanlage, der sich in Privateigentum befindet, wurde durch den Eigentümer geräumt, da dieser beabsichtigt, dort Wohnungen zu errichten.

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