Service

Das Gebäude- und Dienstleistungsmanagement ist zentraler Ansprechpartner als Eigentümer bzw. Vermieter des städtischen Verwaltungsvermögens.Der Bereich des Facility Management erbringt für die Objekte des KIS technische und infrastrukturelle Dienstleistungen wie Reparaturen, Instandhaltungen und Wartung technischer Anlagen. Der Kommunale Immobilien Service vermietet zudem die zentralen Beratungsräume auf dem Verwaltungscampus.


Angebotsabgabe und Abrechnung

Angebotsabgabe

Bei Öffentlichen Ausschreibungen fordern Sie bitte die Ausschreibungsunterlagen bei Vorlage Ihres Einzahlungsbeleges, unter Bezugnahme auf die Ausschreibungsnummer bei der angegebenen Adresse, in der Regel Landeshauptstadt Potsdam, 154 Druckerei, Hegelallee 6-10, 14467 Potsdam, ab. Bei einer Abforderung bei einer anderen Stelle, z.B. beim KIS, kann keine Gewähr für eine fristgerechte Zusendung der Ausschreibungsunterlagen übernommen werden.

Füllen Sie bitte die Ihnen zugesandten Vergabeunterlagen (Muster siehe Download) vollständig aus und bestätigen Sie bitte Ihre Angebotsabgabe durch Ihre förmliche Unterschrift.

Fehler bei der Angebotserstellung (z.B. fehlende Preisangaben) können u.U. zum Ausschluss des Angebots führen.

Fügen Sie bitte auch alle geforderten Nachweise bei. Sie ersparen uns aufwendige und Zeit raubende Nachforderungen. Ein abschließendes Nichtvorliegen führt zum Wertungsausschluss.

Grundsätzlich schreiben wir unsere gewünschten Leistungen produktneutral aus. Ggf. beziehen wir uns hierbei auch auf ein entsprechendes Referenzprodukt. Geben Sie mindestens das von Ihnen gewählte Produkt, ggf. auch unser Referenzprodukt an den gekennzeichneten Stellen des Leistungsverzeichnisses an. Fügen Sie Ihrem Angebot bitte die entsprechenden Produktnachweise bei. Dies erspart uns ggf. aufwendige Recherchen oder Nachforderungen.

Reichen Sie Ihr Angebot bitte rechtzeitig bei der in den Ausschreibungsunterlagen benannten Stelle in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag ein (entsprechende Aufkleber erhalten Sie mit den Ausschreibungsunterlagen).

Angebotswertung

Die Wertung der Angebote erfolgt durch den KIS entsprechend den geltenden Vergabebestimmungen. Nach der formalen Prüfung und Feststellung der grundsätzlichen Zulässigkeit der Angebote erfolgt durch uns bei Öffentlichen Ausschreibungen zunächst die Eignungsprüfung (bei beschränkten und Freihändigen Verfahren haben wir diese im Vorfeld geprüft). Abschließend erfolgt die rechnerische, technische und wirtschaftliche Prüfung. Den Zuschlag erteilen wir stets auf das wirtschaftlichste Angebot. Dies ist nicht immer das billigste.

Vergabebeschwerden

Auch wenn bei uns sichergestellt ist, dass die Vergabeentscheidung nicht ein einzelner Mitarbeiter trifft und jede Vergabe ab einem Wert von 50.000 € (VOB) bzw. 10.000 € (VOL) einer Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Landeshauptstadt Potsdam unterzogen wird, kann es vorkommen, dass Sie mit unserer Vergabeentscheidung nicht einverstanden sind. Nutzen Sie in diesem Fall Ihre gesetzlichen Möglichkeiten zur Vergabebeschwerde.  Derartige Beschwerden dienen aus unserer Sicht der Schaffung von Transparenz und Vertrauen. Wir versichern Ihnen, dass Sie nachfolgend keinerlei Nachteile zu befürchten haben.

Vertragsdurchführung

Wir möchten Ihnen als ein fairer und verlässlicher Partner gegenüberstehen. Dies bedeutet für uns, dass wir auf der Grundlage der abgeschlossenen Verträge von Ihnen eine fachkompetente und fristgerechte Leistung erwarten und Ihnen im Gegenzug ein ebenso kompetenter Partner in der Vertragsabwicklung sind und pünktliche und vertragsgerechte Zahlung zusichern. Muster unserer Vertragsbedingungen finden Sie im Downloadbereich.

Abrechnung

Bei der Abrechnung von Bauleistungen empfehlen wir, vor Rechnungslegung die Aufmaße mit der von uns beauftragten Bauleitung abzustimmen. Fügen Sie der Rechnung bitte alle notwendigen Nachweise (Aufmaße, Lieferscheine etc.) vollständig bei. Dies erleichtert uns die Rechnungsprüfung und beschleunigt unsere Zahlungen. Bitte stellen Sie Ihre Rechnungen unter Angabe der von uns vergebenen Auftragsnummer direkt an unsere Adresse. Ein Merkblatt zur Rechnungserstellung finden Sie im Downloadbereich. Falls Sie Bauleistungen zur Abrechnung bringen, legen Sie uns bitte die gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG ihres zuständigen Finanzamtes rechtzeitig vor.

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